AGB’s

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Event-Scheune

Die vorliegenden Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil des vom Nutzer*in oder Veranstalter*in erteilten Auftrages für die Nutzung der Event-Scheune für Seminare, Veranstaltungen und Feiern o.a.. Der Nutzer*in oder Veranstalter*in unterwirft sich diesen Bedingungen sowie allen einschlägigen gewerberechtlichen Vorschriften und übernimmt die Haftung für deren Einhaltung.

1. Gültigkeit

Diese Bestimmungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und der Wesche Event unterliegen ausschließlich deutschem Recht. Gerichtsstand ist Hildesheim. Sollten einzelne Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der ungültigen Bestimmungen tritt eine gültige, die dem Sinn der ungültigen Bestimmung am nächsten kommt, sofern dies möglich ist. Die Wesche Event behält sich das Recht vor, die Bestimmungen zu ändern. Ein ausdrücklicher Hinweis auf die Änderung erfolgt nicht. Die Bestimmungen sind vom Nutzer*in oder Veranstalter*in selbst auf Veränderungen zu prüfen.

2. Preise

Alle angebotenen Preise verstehen sich inkl. aller Steuern und Abgaben sowie einer Grundreinigung; sie gelten bis auf Widerruf.
Bei verbindlicher Buchung ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Nutzungsentgeltes zu leisten.
Der Restbetrag ist nach der Veranstaltung zu leisten.
Die Ausstellung einer Rechnung erfolgt nach der Veranstaltung.

3. Kaution

Die Wesche Event behält sich das Recht vor eine Kaution in Höhe von 500 € zu erheben. Nach Beendigung der Veranstaltung erhält der Nutzer*in oder Veranstalter*in die Kaution innerhalb von 5 Werktagen zurück.

4. Stornierung und Rückerstattung

Bei einem Rücktritt bis 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung wird eine Stornogebühr von 100,00 € berechnet. Ein Restbetrag aus der Anzahlung wird erstattet.
Bei einem Rücktritt ab 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung wird die volle Anzahlung als Stornogebühr berechnet.

5. Aufenthalt / Haftung

Der Aufenthalt ist für den Nutzer*in oder Veranstalter*in und seine Gäste bzw. Kunden auf eigene Gefahr. Die Wesche Event übernimmt ausdrücklich keine Haftung für Unfälle / Personenschäden, die mit der Raumnutzung zusammenhängen. Der Nutzer*in oder Veranstalter*in haftet für Beschädigungen am Nutzungsgegenstand (Räumlichkeiten und Inventar oder bei Schlüsselverlust). Jegliche Haftung von der Wesche Event für vom Nutzer*in oder Veranstalter*in selbst mitgebrachte und ggf. untergestellte Gegenstände oder Garderobe ist ausgeschlossen. Die Räumlichkeiten werden in aufgeräumten und sauberen Zustand übergeben und müssen durch den Nutzer*in oder Veranstalter*in ebenso aufgeräumt und besenrein übergeben werden. Beim Verlassen der Räumlichkeiten sind alle Fenster zu schließen, alle Lichter zu löschen, ggf. die elektrischen Geräte abzuschalten (Herd, Spülmaschine, Kaffeemaschine u.a.). Die Schlüsselübergabe erfolgt nach Absprache. Die Lautstärke ist so einzurichten, dass die umliegende Nachbarschaft nicht gestört wird. Rauchen und offenes Feuer (Kerzen) sind nicht erlaubt. Tiere sind in den Räumen ebenso nicht erlaubt.

6. Reinigung

Im Nutzungsentgelt ist eine Grundreinigung inbegriffen. Die Grundreinigung umfasst die Endreinigung der besenrein übergebenen Räumlichkeiten, ausdrücklich nicht mit inbegriffen sind die Reinigung von Nutzungsgegenständen wie Geschirr, Besteck, Gläsern oder Töpfen u.a.. Zusätzliche Reinigungsmaßnahmen außerhalb der Grundreinigung werden nach Aufwand abgerechnet und nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt.
Zusätzliche Reinigungsmaßnahmen können bei übermäßiger Verschmutzung der sanitären Einrichtungen, der Küche oder von Nutzungsgegenständen u.a. notwendig werden.

7. Gewerbliche Nutzung

Beabsichtigt der Nutzer*in oder Veranstalter*in eine gewerbliche Nutzung der Räumlichkeiten ist der Wesche Event vor beginn der Veranstaltung ein Nachweis einer Betriebshaftpflicht sowie bei beabsichtigtem Verkauf von alkoholischen Getränken eine Schankerlaubis vorzulegen.

8. Raumausstattung / Einrichtung

Die Event-Scheune wird zur Nutzung überlassen wie gesehen. Die Ausstattung wurde an allgemeine Bedürfnisse angepasst, etwaige besondere Ausstattung ist nicht Bestandteil dieses Vertrages. Veränderungen an der Einrichtung oder ein Verbleib von Gegenständen darf ausschließlich im Einvernehmen (schriftlich erforderlich) mit der Wesche Event vorgenommen werden. Eine Haftung für Schäden oder Verlust wird für mitgebrachte Gegenstände nicht übernommen.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 01.02.2024